Reisebedingungen von Abenteuer Korsika

Auch wenn unsere Beziehung zueinander ohne Paragraphen sein sollte, müssen wir uns für den Fall der Fälle absichern.

Teilnehmen kann jede/-r. Die Wanderreisen von Abenteuer Korsika (im weiteren AK) sind mit mittlerer Kondition und Trittsicherheit zu schaffen. Bei Wanderungen in den Bergen ist jedoch zu beachten, dass ein erhöhtes Unfallrisiko bestehen kann. Bei von uns geführten Wanderungen in einer kleinen Gruppe, ist die aktive Miteinbringung des Einzelnen im Tourablauf wichtig.

Anmelden könnt Ihr Euch schriftlich per Post, Email, Fax bei: Abenteuer Korsika, Mörfelder Landstrasse 109a, 60598 Frankfurt info@abenteuer-corsica.de, Fax 0049 3222 9982684

 1. Abschluss des Reisevertrages - Der Teilnehmer bietet mit seiner Anmeldung AK den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Hinweise zu der betreffenden Reise im Prospekt und dieser Reisebedingungen verbindlich an. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch AK zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. AK informiert den Kunden über den Vertragsabschluss mit der schriftlichen Buchungsbestätigung und übersendet den Reisepreissicherungsschein. Durch den Sicherungsschein sind sämtliche Kundengelder abgesichert.

2. Zahlung - Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines im Sinne von § 651k, Abs. 3 BGB, ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises pro Teilnehmer fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung vom  Reisepreis ist 3 Wochen vor Reiseantritt fällig und zu leisten und muss unaufgefordert bei AK eingehen. Bei kurzfristigen Buchungen (3 Wochen vor Tour) ist der Gesamtreisepreis nach Erhalt des Sicherungsscheines fällig und an AK zu entrichten. Mit Eingang Eurer Anzahlung auf unser Konto erhaltet Ihr eine Ausrüstungsliste. Nach Zahlung des gesamten Reisepreises gehen dem Teilnehmer vor Reiseantritt die letzten Informationen zur Reise zu.

3. Leistungen - Im Preis inbegriffen sind die von uns aufgeführten Leistungen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Tourleistungen sind aufgrund des spezifischen Charakters von Wandertouren nicht vollkommen auszuschließen. Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von AK ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen Buchungsbestätigung.

4. Rücktritt durch den Teilnehmer - Ihr könnt jederzeit vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Der Reiserücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen. Bei einem Rücktritt bis zu 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung berechnen wir 10 % mindestens 50,- € pro Person. Danach vom 28.–15. Tag 50 % des Veranstaltungspreises, vom 14.– 2.Tag 75%, bei späteren Rücktritt oder Nichtantritt 90 % des Veranstaltungspreises.

5. Rücktritt unsererseits - Bei Veranstaltungen mit Mindestteilnehmerzahl (siehe Tourbeschreibung), wenn diese nicht erreicht wird, behalten wir uns vor, bis 4 Wochen vor Beginn die Veranstaltung abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen an uns werden voll zurückerstattet. Ferner behalten wir uns vor bei höherer Gewalt (Natur, Politik, etc.) die Veranstaltungen abzusagen. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung trotz Abmahnung der Veranstaltungsleitung nachhaltig stört oder gefährdet oder sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist, oder wenn er den besonderen Erfordernissen der Veranstaltung nicht entspricht (Gesundheit, körperliche  und psychische Verfassung etc.). Bei einer Kündigung/Rücktritt behält AK den Anspruch auf den Veranstaltungspreis.

6. Haftung - Wir haften bei Leistungsstörungen für die gewissenhafte Vorbereitung, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und ordnungsgemäße Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen. Die Teilnahme an einer von uns veranstalteten Tour erfolgt als selbständiger Reisender, in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes ebenso selbst verantwortlich wie für ausreichenden Versicherungsschutz.

7. Gewährleistung - Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. AK kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass es eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. AK kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung einer Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet AK innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, von AK erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von AK verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet AK den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den AK nicht zu vertreten hat.

8. Vermittlung anderer Reiseveranstalter – Wird die Leistung von einem anderen Reiseveranstalter erbracht und von uns nur vermittelt, so wird in der Reise- und Leistungsbeschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen. Es gelten dann die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.

9. Gültigkeit - Irrtümer und Fehler bei Preisangaben und Terminen vorbehalten.

10. Versicherungen - Wir empfehlen für den persönlichen Versicherungsschutz neben einer Privathaftpflicht-, auch eine Unfall-, Auslandskranken-, Reisegepäck- und Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

11. Gerichtsstand - Frankfurt am Main


Veranstalter der Wanderreisen:

Abenteuer Korsika, Eric Finger, Mörfelder Landstrasse 109a, 60598 Frankfurt

Festnetz 0049 69 13394711

Mobil/ Korsika 0049 176 61195444

Fax 0049 3222 99 82 684

Steuer NR.: 012 817 34958

info@abenteuer-corsica.de  www.abenteuercorsica.com www.abenteuer-corsica.de

Reisebedingungen als PDF

Stand 12/2011